Veranstaltung | Lebensrettende Sofortmaßnahmen in LbEL |
Zeitraum | 23.11.2024 — 24.11.2024 |
Veranstaltungsart | Präsenzlehrgang |
Freie Plätze | 0 |
Preis inkl. Verpflegung exkl. Übernachtung | 110,00 € |
Im Training Lebensrettende Sofortmaßnahmen in LbEL (ehemals Training Hands on REBEL) trainieren Einsatzkräfte aus allen Hilfsorganisationen in einer realitätsnahen Simulation die Patientenversorgung mit den Materialien des REBEL-Sets (Katastrophenschutz-Bayern). Die Teilnehmer haben die Möglichkeit in Live-Szenarien und Skill-Training-Einheiten ihre bereits erlernten Fähigkeiten umzusetzen und zu festigen. Bitte beachtet, dass das Training psychisch und physisch herausfordernd sein kann.
ZIELGRUPPE. Einsatzkräfte aus allen Hilfsorganisationen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung (mind. Sanitätshelfer)
ZIELE UND BENEFITS
Allgemein:
Speziell:
Taktische Medizin:
EVTL. ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Bei fehlender Angabe der Hilfsorganisationszugehörigkeit oder Teilnehmer aus Organisationen (oder Privatbucher) welche nicht zu den Gesellschaftern des BayZBE´s gehören (Bayern: BRK, ASB, JUH, MHD) entstehen zusätzlich zur Lehrgangsgebühr eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20,00 € je Teilnehmer. Preise für Teilnehmer außerhalb Bayerns auf Anfrage.
VERPFLEGUNG UND UNTERKUNFT
Verpflegung wird durch das BayZBE gestellt. Sofern eine Unterkunft benötigt wird, wird diese vom BayZBE organisiert. Eine Berücksichtigung der Hotelbuchung kann bis zu 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen bitten wir um Berücksichtigung das eine Unterbringung in einem unserer Kooperationshotels gegebenenfalls nicht mehr möglich ist. Die Rechnungsstellung erfolgt vom Hotel direkt an den Kostenträger. Die Kosten für die Unterkunft belaufen sich je nach Unterbringung zwischen 65,00 € und 82,00 € je Nacht inkl. Frühstück. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Hotel. Bei Bedarf kümmern wir uns gerne um die Buchung.
ERGÄNZENDE E-LEARNINGS ZUM LEHRGANG
GUT ZU WISSEN. Für diesen Lehrgang besteht gem. Art. 17 Abs. 3 BayKSG die Möglichkeit der Freistellung und Entgeltfortzahlung. (Es gelten die Bestimmungen des BayKSG in der jeweils gültigen Form sowie die Vorgaben des Freistaates Bayern.) Antrag auf Erstattung nach Art. 17 Abs. 3 BayKSG
Wochentag | Uhrzeit |
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Samstag | 15:00 - 20:00 Uhr |
Sonntag | 08:30 - 14:00 Uhr |
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